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   OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23   

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OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23 (https://dejure.org/2024,920)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23 (https://dejure.org/2024,920)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 2 ORbs 200/23 (https://dejure.org/2024,920)
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  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Mit der Antragsbegründung wäre konkret darzulegen gewesen, dass die Verteidigung in der Hauptverhandlung erneut die Einsichtnahme beantragt, erneut einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt sowie hierzu einen Gerichtsbeschluss gemäß § 238 Abs. 2 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG erwirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19, zit. nach Juris; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, DAR 2019, 582, 583).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. März 2022 - 2 RBs 31/22; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22. Juli 2022 - VGH B 30/21, jeweils zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22

    Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. März 2022 - 2 RBs 31/22; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22. Juli 2022 - VGH B 30/21, jeweils zit. nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Mit der Antragsbegründung wäre konkret darzulegen gewesen, dass die Verteidigung in der Hauptverhandlung erneut die Einsichtnahme beantragt, erneut einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt sowie hierzu einen Gerichtsbeschluss gemäß § 238 Abs. 2 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG erwirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19, zit. nach Juris; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, DAR 2019, 582, 583).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 2 RBs 191/21

    1. Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren steht der Verletzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Im Übrigen ist der Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG) auf die Verletzung einer fairen Verfahrensführung nicht entsprechend anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. November 2021m BeckRS 2021, 34730; KG, Beschl. v. 2. Januar 2023 - 3 Ws [B] 333/22, zit. nach Juris).
  • KG, 02.01.2023 - 3 Ws (B) 333/22

    Analoge Anwendung des Zulassungsgrunds der Verletzung rechtlichen Gehörs auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Im Übrigen ist der Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG) auf die Verletzung einer fairen Verfahrensführung nicht entsprechend anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. November 2021m BeckRS 2021, 34730; KG, Beschl. v. 2. Januar 2023 - 3 Ws [B] 333/22, zit. nach Juris).
  • KG, 17.04.2023 - 3 ORbs 78/23

    Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakte; Anforderungen an Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 2 ORbs 200/23
    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist mit der Ablehnung einer Beiziehung weiterer Messunterlagen grundsätzlich nicht verletzt (vgl. KG, Beschl. v. 17. April 2023 - 3 ORbs 78/23, zit. nach Juris).
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